im Land Tirol ist seit 25 Jahren eine Gleichbehandlungsbeauftragte im Einsatz. NAch dem Beschluss des Landes-Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 1997 wurden 1998 wurden die ersten Gleichbehandlungsbeauftragten eingestellt, um das Recht auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst umzusetzen. Ausgangspunkt für das Landes-Gleichbehandlungsgesetz war ursprünglich die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung. 2005 wurde das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung ergänzt.