Als „Pyrrhussieg“ bezeichnet der Anwalt Hannes Hibler den „Etappensieg“ von Dr. Walder beim Landesgericht Innsbruck. Per einstweiliger Verfügung, hatte er Andreas Köll untersagt, ehrenrührige und rufschädigende Äußerungen zu tätigen. Hibler betont, die einstweilige Verfügung sei vorläufig in Geltung, nicht aber rechtskräftig. Er vertritt sowohl das BKH Lienz als auch dessen Obmann Andreas Köll und hat in dieser Sache Rechtsmittel eingelegt, so der Anwalt in einer Stellungnahme.