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14. April 2021

Tagespendler von Ausreisetestpfli­cht ausgenommen

Die für Nordtirol geltende Ausreisetestpflicht wird ab morgen Donnerstag, 0.00 Uhr, auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt und gilt vorerst bis 24. April.
Tagespendler von Ausreisetestpflicht ausgenommen
Bei stichprobenartigen Kontrollen muss ein negativer Test vorgelegt werden. Foto: Thomas Isep

Ziel der neuen Maßnahme ist, dass die britische Mutation nicht stärker verbreitet wird. Betroffen sind in erster Linie die in Osttirol lebenden Personen, nicht aber reine Tagespendler. Denn Auswärtige dürfen sich bis zu 24 Stunden im Bezirk aufhalten, ohne bei der Ausreise ein negatives Testergebnis vorweisen zu müssen. Das Land Tirol empfiehlt, einen Meldezettel als Nachweis mitzuführen.

Anders sieht es in den Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach aus, in denen aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B 1.1.7 mit E484K-Zusatz weiterhin - bis voraussichtlich 21. April - die Ausreisetestpflicht besteht. Ein Pendler aus Oberkärnten, der z. B. bei der Firma Hella in Abfaltersbach arbeitet, benötigt weiterhin ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).

 

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