Die Verbotsverordnung gilt für das Feueranzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Grund sind die herrschenden Witterungsverhältnisse, teilt die zuständige Bezirkshauptmannschaft mit. Die aktuelle Trockenheit begünstigt die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders, heißt es.
Die Verordnung ist ab sofort in Kraft und betrifft den gesamten Bezirk.