Erstmals einkommensabhängig
Im heurigen Jahr wird die Förderung erstmals einkommensabhängig gewährt. Bei einem Zwei Personen Netto-Haushaltseinkommen liegt die Grenze z.B. bei 2200 Euro. Erziehungsberechtige können ab sofort, bis spätestens 31. Dezember 2024, die 100 Euro in bar gegen Vorlage eines Lichtbildausweises im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss der Liebburg abholen.
Zusätzlich muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin das aktuelle monatliche Netto-Haushaltseinkommen ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt) durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen vorweisen.