Skip to main content
02. Januar 2025

Neuregelung der Pflichtbeiträge 2025

Die Tourismusfinanzierung in Tirol wird neu aufgestellt. Seit 1. Jänner gilt die Neuregelung der Pflichtbeiträge, und ab Mai wird die Mindestortstaxe angehoben.

Für Hotels und PrivatvermieterInnen bleibt die Tourismusabgabe unverändert. Foto: Stangl

Unternehmen, die nicht direkt mit dem Tourismus zu tun haben, zahlen ab 1. Jänner 2025 im Schnitt knapp ein Viertel weniger Tourismusbeitrag. Das betrifft die Beitragsgruppen III bis VII, zu denen z.B. Ärzte, Apotheken, die meisten Handwerksbetriebe oder Bestattungsunternehmen gehören.

Zur Beitragsgruppenverordnung

Für die Beitragsgruppen I und II, die am meisten vom Tourismus profitieren, wie z.B. Seilbahnen oder Hotelbetriebe,  bleibt die Höhe des Tourismusbeitrages unverändert. Zudem wird mit Jahresanfang 2025 ein Freibetrag von 5.000 Euro eingeführt. Umsätze bis zu dieser Summe sind künftig abgabenbefreit. 

Die Landestourismusabteilung bietet dazu eine eigene Service-Hotline für Unternehmen, Steuerberaterinnen und Buchhalter (Telefon: +43 512 508 3250, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Neue Mindestortstaxe ab Mai 2025

Ab 1. Mai wird die Mindestortstaxe in Tirol auf 2,60 Euro angehoben. Die Tourismusverbände legen die Höhe bis zu maximal fünf Euro pro Nacht und Gast weiterhin selbst fest.

Elektronische Meldepflicht ab November 2025

Ab November wird die elektronische Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe eingeführt. Um PrivatzimmervermieterInnen dabei zu unterstützen, wird der Ankauf neuer Hardware (Laptop, Tablet, PC) für die erstmalige Nutzung des elektronischen Gästeblattes im Rahmen der Privatzimmervermieterförderung des Landes gefördert. Förderanträge können zwischen 1. Jänner und 31. Oktober 2025 eingebracht werden