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24. November 2021

Naturschutzorgan­isationen gegen Wolfsabschuss

Heute am 24. November läuft die Beschwerdefrist zum Bescheid ab, der den Wolf „11MATK“ zum Abschuss freigeben soll. Für den Umweltdachverband und den Naturschutzbund darf ein Wolfsabschuss nicht die erste Lösung sein, sie reichen gemeinsam aufgrund fehlender Voraussetzungen Beschwerde ein. So müsse für eine Ausnahme vom Schutzstatus sog. gelindere Mittel nachweislich ausgeschlossen und der Erhaltungszustand des Wolfes nicht gefährdet werden, sagt Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund.
Naturschutzorganisationen gegen Wolfsabschuss
Symbolfoto: Ralph Frank

Durch den Abschuss dieses Wolfes wäre die Gefahr von Übergriffen durch andere, zuwandernde Wölfe nicht abgewendet. Beide Verbände appellieren an die Tiroler Landesregierung die Herdenschutzmaßnahmen durch Beratung und Finanzierung zu intensivieren.

 

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