Die Gemeindestraße zum Kreithof ist frei befahrbar. Es herrscht allgemeine Kettenpflicht. Am Kreithof sind gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden.
Die Dolomitenstraße, vom Kreithof bis zur Dolomitenhütte, ist für KFZ gesperrt. Ausgenommen vom Fahrverbot sind berechtigte KFZ außerhalb der üblichen Rodel-Sperrzeiten.