Ausnahmen zur Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt, wenn beispielsweise andere geeignete Schutzmaßnahmen gegeben sind, die das Infektionsrisiko minimieren (bsp. Plexiglaswände), oder durch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske die Ausübung des Berufs verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (bsp. MusikerInnen und SchauspielerInnen).
Neuinfektionen steigen rasant an –Apell für Impfung
Die notwendigen Maßnahmen hängen auch davon ab, wie viele Menschen durch eine Covid-Impfung vor einem schweren Verlauf geschützt sind. Derzeit sind das noch zu wenige, wie auch die aktuellen Hospitalisierungen mit 195 Patientinnen und Patienten – Tendenz steigend – zeigen“, sagt die Gesundheitslandesrätin . Sie verweist auf Studien die belegen, dass die Impfung sicher ist und wirkt und appelliert: „Nutzen Sie die Impfangebote und lassen Sie sich impfen bzw. nehmen Sie Ihre dritte Impfung wahr“! Die Impfzahlen steigen derzeit täglich an, das sei ein gutes Zeichen.