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03. November 2021

Kärnten verordnet kurzfristig Corona-Zusatzmaßnahmen

Bereits ab Donnerstag dem 4. November bis einschließlich Sonntag dem 7. November wurde in Kärnten eine FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel verordnet. Diese gilt auch für Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Wer in Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und Tanzlokalen feiern will braucht einen 2G-Nachweis. Geimpft oder Genesen gilt außerdem bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden, wie beispielsweise auch Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern.

 

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