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11. Mai 2021

Geimpft – Genesen – Getestet – neue Regeln ab 19. Mai

Prinzipiell gilt weiterhin die Abstandsregel von 2 Metern zwischen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben.
In Innenräumen müssen FFP 2- Masken getragen werden und wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht für Veranstaltungen oder Restaurantbesuche einen negativen Corona-Test.

  • Restaurants und Caféhäuser dürfen von 5.00 bis 22.00 Uhr öffnen.
    Max. 4 Personen dürfen an einem Tisch im Innenbereich sitzen, max. 10 sind es im Außenbereich.
    Abseits des Tisches besteht Maskenpflicht, wer länger als 15 Minuten verweilt, wird registriert.
    Die Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Schnelltests im Lokal sind möglich, die Wirte sollen sie kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, sie gelten dann aber nur für die Dauer des Besuches.
  • Die Hotels können öffnen, für geimpfte, getestete oder genesene Personen.
    Es gilt die Maskenpflicht in Innenräumen und die Abstandsregel von zwei Metern.
  • In den Alten- und Pflegeheimen sind jetzt drei Besucher am Tag erlaubt, mit negativem Test und Maske.
  • Auch Fitnesscenter können ihren Betrieb wieder aufnehmen, zwischen 5.00 und 22.00 Uhr, die Besucherzahl ist mit 1 Person pro 20 m2 beschränkt.
    Beim Sporteln und unter der Dusche braucht man keine FFP 2-Maske, ansonsten schon.
  • Privat dürfen sich max. vier Personen aus mehreren Haushalten treffen, im Freien max. 10 Personen.
  • Veranstaltungen sind wieder möglich, für geimpfte, genesene oder getestete Personen, bis zu 50 ohne zugewiesenen Sitzplatz, über 50 Personen nur mit Sitzplatz-Zuweisung, es besteht Maskenpflicht.
  • An Hochzeitsfeiern dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.
    Der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten und eine FFP2- Maske zu tragen. Speisen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.
  • An Begräbnissen dürfen künftig 50 Trauergäste teilnehmen.
    Auch hier gilt Abstandsregel und Maskenpflicht für Personen, die nicht im selben Haushalt leben.

Diese Regeln gelten bis zum 30. Juni, sollte der Abwärtstrend bei den Infektionen weiter anhalten, hat die Bundesregierung weitere Lockerungsschritte ab dem 1. Juli angekündigt.

 

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