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23. Dezember 2020

Das gilt bei Weihnachtsbesuch­en in den Wohn- und Pflegeheimen

In einer Sammel-E-Mail klärt Heimleiter Franz Webhofer über die Besuchsregelungen zu Weihnachten auf: Von 24. Bis einschließlich 25. Dezember darf jeder Bewohner zwei Mal von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Das gilt ergänzend zur bisherigen Regel. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und zudem durchgehend eine Schutzmaske der Klasse FFP2 oder eine ähnliche bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen.
Das gilt bei Weihnachtsbesuchen in den Wohn- und Pflegeheimen
Foto: Stangl

Eine Zusammenfassung aller Reglungen bzw. einer Erklärung für die Osttiroler Wohn- und Pflegeheime gibt es auf ihrer Website.

„Leider mussten wir in Erfahrungen bringen, dass die BesucherInnen über die Notwendigkeit der Vorlage eines negativen SARS-CoV-2 Testergebnisses manchmal nicht oder schlecht informiert sind. Zudem wissen viele über die Testmöglichkeiten nicht ausreichend Bescheid“, erklärt Webhofer.

Testmöglichkeiten, um den erforderlichen negativen Bescheid zu erhalten, gibt es täglich von 7 bis 11 Uhr bei der Tennishalle in Lienz, beim Testbus an geraden Tagen von 8 bis 17 Uhr in Matrei oder bei niedergelassenen Ärzten im Bezirk.  

 

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