Schulen und Kindergärten bleiben offen
In den Schulen gibt es Unterricht, aber keine Anwesenheitspflicht. Kinder, die zuhause bleiben, bekommen laut Minister Heinz Fassmann ein Lernpaket mit oder erhalten die Aufgaben und den Lernstoff in digitaler Form (Dabei ist Distance-Learning möglich, aber nicht verpflichtend). Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zur achten Schulstufe auch einen Mundnasenschutz tragen, ab der achten Schulstufe gilt eine FFP2 Maskenpflicht.
Beherbergungsbetriebe, Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und der allgemeine Handel müssen schließen
Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf, wie Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Trafiken, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Post, Banken, Kfz-Werkstätten etc.
Gastronomie darf Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten
Diese dürfen von Kundinnen und Kunden mit FFP2-Maske in der Betriebsstätte abgeholt werden. Die Konsumation darf nicht innerhalb von 50 Metern Entfernung von der Betriebsstätte stattfinden. Adventmärkte dürfen nicht stattfinden.
Veranstaltungen und Zusammenkünfte außerhalb des eigenen Haushaltes sind grundsätzlich untersagt, es gibt nur wenige Ausnahmen (z.B. Begräbnisse)
In allen Innenräumen gilt FFP2-Maskenpflicht (außer im privaten Wohnraum)
Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regelung bestehen. Home-Office wird empfohlen. Auch am Arbeitsplatz gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt nicht, wenn es keinen physischen Kontakt zu anderen Personen gibt oder das Infektionsrisiko durch sonstige Schutzvorrichtungen minimiert werden kann.
Einreise nach Österreich nur mit 2,5 G möglich
Wer nach Österreich einreist, braucht 2,5G, d.h. wer weder genesen noch geimpft ist, braucht einen negativen PCR-Test. Antigentest und Antikörpernachweis werden für die Einreise nicht mehr anerkannt. Ausnahmen gibt es für Berufspendler, für Schüler und Studenten, die zur Ausbildung einreisen und bei Grenzübertritten aus familiären Gründen, hier gilt weiterhin der 3G-Nachweis, wobei PCR-Tests maximal 72 Stunden gültig sind, und Antigentests 24 Stunden. Für schulpflichtige Kinder gilt auch der Ninjapass als Testnachweis.
Die konkrete Verordnung und einen offiziellen Überblick über die Maßnahmen finden Sie auf der Website des Landes Tirols