Der Wolf dürfte im Tiroler Oberland nachweislich rund 60 Schafe gerissen haben, deshalb erteilte das Land die Genehmigung zum Abschuss. Dagegen hatten die Umweltorganisationen Beschwerde eingereicht. Das Landesverwaltungsgericht hat nun aus formalen Gründen, wie es in der Pressemitteilung des Landes heißt, die ursprüngliche Aberkennung der aufschiebenden Wirkung aufgehoben.
In der Sache selbst, was die Aufhebung der Schonzeit für den Wolf betrifft, gab es allerdings keine Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht, teilt LHStv. Josef Geisler mit. Er kündigt Revision an: "Ohne die Möglichkeit, rasch einzugreifen, ist jeder Abschussbescheid totes Recht".