Nahversorger, die digital geführt werden, sollen künftig auch an Sonn- und Feiertagen aufsperren dürfen.
Erst in der vergangenen Woche lautete die Schlagzeile des Osttiroler Boten auf der Titelseite „Bürokratische Hürden für kleinere Läden“. Ausschlaggebend für die Hintergrundgeschichte war die Schließung des „s’Gschäftl“ in Anras. Dieses musste schließen, da eine Öffnung in den besonders stark frequentierten Zeiten aktuell nicht erlaubt ist – also an Sonn- und Feiertagen.
Liberalisierung
Gegenüber dem Osttiroler Boten versicherte Bürgermeister Johann Waldauf, dass er auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) mit diesem Problem konfrontierte. Nachsatz des Bürgermeisters vor einer Woche: „Bisher ohne Erfolg.“ Doch scheint es diesen Erfolg zu geben. Wer das 210-Seiten-Programm der neuen ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition genau liest, stößt auf Seite 32 auf folgenden Absatz:
Zum RegierungsprogrammÖffnungszeiten:
Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
-Nahversorger, die gänzlich digital oder in Randzeiten digital und ohne angestelltes Personal betrieben werden, werden aus dem Öffnungszeitengesetz ausgenommen.
Es gibt also wieder Hoffnung für s’Gschäftl. Offen ist, bis wann die neue Bundesregierung - sie ist noch nicht angelobt - die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten tatsächlich umsetzen wird.