Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird im Après Ski eine 2G-Regelung gelten, das heißt Zutritt gibt’s nur für Geimpfte und genesene Gäste. Gleichzeitig sei es notwendig, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können, dazu werden die Gemeindekompetenzen ausgeweitet. Der entsprechende Gesetzesantrag wurde gestern im Gesundheitsausschuss abgesegnet. So können die Gemeinden künftig die Öffnungszeiten von Après Ski Betrieben festlegen, inkludiert sind auch sog. Pausensperrstunden für das Durchlüften von Räumlichkeiten oder den Umstieg vom Bar- auf den Restaurantbetrieb.