Nach Begutachtung durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes. Die Abschussverordnung gilt ab heute für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern.
Das Land empfiehlt allen TierhalterInnen Schafe und Ziegen auf den Heimweiden mit einem wolfsabweisenden Zaun zu schützen oder in der Nacht in einen sicheren Stall zu bringen.