Nachdem ein Gutachten festgestellt hat, dass die Schilder mit der Aufschrift „Achtung Wolfsgebiet“ als Werbeeinrichtungen das Interesse des Naturschutzes beeinträchtigen, werden diese jetzt von der Behörde entfernt. Laut dem Tiroler Naturschutzgesetz bedarf die Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeeinrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften einer naturschutzrechtlichen Bewilligung. Wenn diese nicht vorliegt, darf die Bezirksverwaltungsbehörde laut Gesetz veranlassen, diese sofort entfernen. Nachzulesen im Tiroler Naturschutzgesetz, Paragraph 15, Absatz 8.