Geimpfte und Genesene von Quarantänepflicht ausgenommen
Ausgenommen davon sind Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Allerdings ist eine Einreise-Anmeldung erforderlich. Wer weder geimpft noch genesen ist, braucht zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne, für Kinder ab 6 Jahren gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.
Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen und bei Kurzaufenthalten von weniger als 24 Stunden, sowie auch bei Verwandtenbesuchen.
Im Grunde gelten dieselben Bestimmungen wie vor Weihnachten. Diese treten am Sonntag, 16. Jänner Null Uhr in Kraft.
Aktuelle Informationen finden Sie u.a. auf der Homepage der Wirtschaftskammer wko.at