Seit dem 17. November gilt nun wieder der verschärfte Lockdown. Rund drei Wochen haben die meisten Geschäfte und auch Dienstleister wieder geschlossen. Die Ausgangsbeschränkung gilt ja wie schon im Frühjahr rund um die Uhr. Die Wohnung verlassen soll man demnach nur für dringende Besorgungen, um zur Arbeit zu kommen, um andere zu versorgen oder um Gefahren abzuwenden.
Spaziergänge und Individual-Sport im Freien sind jedoch erlaubt, was viele jetzt ganz bewusst genießen, aber auch viele andere -teils ungewohnte- Dinge: