Für Menschen mit Behinderungen stärkt ein wegweisendes OGH Urteil das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Vorausgegangen war ein Verkehrsunfall bei dem ein Klient der Lebenshilfe eine Straße überquert hatte ohne den Zebrastreifen zu benutzen. In Folge wurde dieser von einem Auto erfasst und verletzt. Das daraus entstandene Gerichtsverfahren hatte die Frage aufgeworfen, welche Verantwortung die AssistentInnen des Klienten tragen. Gemeinsam hatte man das Überqueren einer Straße an einem Zebrastreifen bereits geübt. Mit dem Ergebnis, dass der Klient Gefahren erkennen und mit ihnen umgehen kann.
In Folge des Unfalls hatte die Beifahrerin des Unfalllenkers die Lebenshilfe Tirol auf Schadensersatz verklagt.
Wie die Lebenshilfe weiter berichtet hat das jetzt gesprochene Urteil bestätigt, das der Klient für seine Entscheidung selbst verantwortlich war.
Das Urteil sei eine weitreichende Bedeutung für die Rechtsprechung in Österreich und verankert die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf nationaler Ebene.