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29. August 2019

Keine generelle Regelung nach Kuhurteil

Vor 5 Jahren ist es im Pinnistal in Nordtirol zu einem tragischen Unglück auf einer Weide mit Mutterkuhhaltung gekommen. Eine deutsche Touristin wollte mit einem angeleinten Hund die Weide überqueren. Dabei wurde sie von den Kühen attackiert und tödlich verletzt. Die Familie der Urlauberin hat den Bauern auf Schadensersatz geklagt. Der Berufungssenat hat jetzt das Urteil etwas abgeändert.

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Keine generelle Regelung nach Kuhurteil
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Keine generelle Regelung nach Kuhurteil
Generelle Folgen für Osttiroler Landwirte könne man aus diesem Fall nicht schließen, so Konrad Kreuzer von der BLK, Foto: Stangl
 

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