Im Prozess der AK Tirol gegen den Landesenergieversorger TIWAG ist ein erstes Urteil gefallen. Obwohl noch nicht rechtskräftig, bestätigte das Erstgericht die rechtliche Ansicht der AK Tirol in allen Punkten, schreibt die Arbeiterkammer in einer Aussendung. Die Musterklage betraf die Preisanpassung des Arbeitspreises der TIWAG im Jahr 2022, die nun als rechtlich nicht zulässig und unwirksam eingestuft wurde, so AK-Präsident Erwin Zangerl im Radio-Osttirol-Interview.
Das Gericht stellte klar, dass Vertragsbestimmungen nichtig sind, wenn keine sachliche Rechtfertigung für die Preiserhöhung vorliegt. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist die TIWAG nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
Die TIWAG werde wie bereits im Dezember angekündigt ab März erste Rückzahlungen an Kunden durchführen. Diese wolle man aber erst überprüfen, so die TIWAG in einer Aussendung. Seit dem 1. Jänner sei man in Tirol der günstigste Stromanbieter bei Fixpreisprodukten.
Der Osttiroler Klubchef der Liste Fritz, Markus Sint, gratulierte der AK im Interview und sieht jetzt LH Anton Mattle als Eigentümer gefordert.
Die Liste Fritz hofft in einer Aussendung wörtlich, dass die Willkür der Strompreisgestaltung der TIWAG ein Ende hat. Für die Tiroler Grünen und die NEOS hat der Landes-Energieversorger durch die Massenkündigungen und die Strompreiserhöhungen jedes Vertrauen der Kunden verspielt. Die Kunden müssten jetzt finanziell entschädigt werden, fordern die Klubobmänner Gebi Mair und Dominik Oberhofer.