Virgen
Aktiv
Bürgerservice
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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-
tend, ein „guter Brauch“, dass von der
Schneeräumung verursachte Zerstörun-
gen an Zäunen und Einfriedungen von
den Gemeindearbeitern repariert wer-
den, oder dass man Reparaturen auf
sonstige Weise unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht vor der Wintersaison
schon windschief oder grob mangelhaft
waren, bzw. es vor der Wintersaison
schon abzusehen war, dass der Zaun
den Winter nicht überstehen wird.
Um etwaigen Missverständnissen bei der
Schadenserhebung vorzubeugen, werden
aus diesem Grund derartige Zäune und
Einfriedungen fotografisch festgehalten.
Behörde die Beendigung der Ableitung auf
Gefahr und Kosten des Eigentümers des
betreffenden Grundstückes bzw. des sonst
hierüber Verfügungsberechtigten ohne
vorausgegangenes Verfahren veranlassen.
Wir appellieren an das Pflichtbewusst-
sein der Gemeindebürger und ersuchen
solche Ableitungen auf Gemeindestra-
ßen zu unterlassen.
Schäden an Zäunen und
Einfriedungen
Besonders Wendeplätze für den Winter-
dienst, Gemeindestraßen, Privatgrund-
stücke sowie Haus und Hofzufahrten wer-
den oft zugeparkt. Eine ordnungsgemäße
Schneeräumung, aber auch das Zufahren
von Einsatzfahrzeugen wie Rettung und
Feuerwehr in Ernstfällen ist durch ein sol-
ches rücksichtslose Verhalten von Fahr-
zeuglenkern nicht mehr möglich. Immer
wieder ist auch die Feuerwehrausfahrt in
Virgen, trotz Halte- und Parkverbot von
Autos verstellt ist. Wir ersuchen ein-
dringlichst, keine Fahrzeuge vor den Feu-
erwehrausfahrten, bei Wendeplätzen des
Winterdienstes und auch in den übrigen
Parkverbotszonen abzustellen.
Wendeplätze und
Straßen freihalten
Trotz eines ordnungsgemäßen Streu-
dienstes durch die Gemeinde kommt es
in solchen Bereichen ständig zu Eis-
bildungen.
Nach den Bestimmungen des Tiroler Stra-
ßengesetzes § 52 Wasserableitungen, Abs.
1 und 2 dürfen Wässer, Abwässer und
sonstige Flüssigkeiten nicht auf Straßen ab-
geleitet werden. Die Behörde hat auf An-
trag des Straßenverwalters, dem Eigen-
tümer eines Grundstückes bzw. dem sonst
hierüber Verfügungsberechtigten, von dem
Wässer, Abwässer oder sonstige Flüssigkei-
ten auf eine Straße abgeleitet werden, die
sofortige Beendigung der Ableitung auf-
zutragen. Bei Gefahr im Verzug kann die
Wasserableitung auf
öffentliches Gut/
Gemeindestraßen
Zur Gewährleistung der Verkehrssicher-
heit und auch um Behinderungen der
Schneeräumung zu vermeiden, möchten
wir alle Eigentümer von „lebenden Ein-
friedungen“ und Bäumen entlang von
Gemeindestraßen ersuchen, regelmäßig
darauf zu achten, dass keine Äste und
Sträucher in das öffentliche Gut ragen
bzw. diese rechtzeitig zurückzuschneiden.
Die Gemeindestraßen werden von den
Gemeindearbeitern abgefahren. Alle Äste
und Sträucher, die in den Luftraum der
Straße ragen und Behinderungen darstel-
len, werden zurückgeschnitten. Ebenso ist
darauf zu achten, dass Hydranten frei zu-
gänglich sind und nicht von Sträuchern
oder anderen Gegenständen, die die Be-
nützung beeinträchtigen, versperrt sind.
Wir ersuchen, diese Arbeiten im eigenen
Interesse selbst zu erledigen bzw. bitten
Behinderungen durch
Äste und Sträucher
Zäune können durch die Schneeräumung beschädigt werden.
wir um euer Verständnis, wenn Äste und
Sträucher, die eine Behinderung darstel-
len, von den Gemeindearbeitern zurück-
geschnitten werden. Staudenschnitte und
Äste können auf dem Parkplatz beim
Schwimmbad – unterhalb des Skater-
platzes – angeliefert werden.