Ein gepflegtes Lächeln kommt immer gut an. Gleichzeitig können gravierende Zahnfehlstellungen unangenehme Auswirkungen auf die Gesamtgesundheit haben. Umso sinnvoller, sich bei Bedarf auch als Erwachsener noch einmal mit dem Thema Zahnspange zu beschäftigen.
Welche Arten von Zahnkorrekturen gibt es?
Ob einfach nur schöne Zähne gewünscht oder schwerwiegende Zahnfehlstellungen korrigiert werden sollen: Unterschiedliche Zahnspangen-Typen werden den verschiedensten Anforderungen gerecht. Zur Feststellung des Schweregrades der Zahnfehlstellung und einer geeigneten Zahnspange dient der internationale Index der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit, IOTN. Dieser setzt sich aus fünf Behandlungsbedarfsgraden zusammen, die von 1 (gering) bis 5 (sehr hoch) reichen.
Mithilfe welcher Zahnspangen-Varianten lassen sich welche Korrekturen vornehmen?
- Zahnschienen / Aligner. Durchsichtige Zahnschienen, wie sie etwa bei DR Smile AT erhältlich sind, eignen sich für die Korrektur von leichteren bis mittelschweren Zahnfehlstellungen, die in den IOTN 1 bis 3 fallen. Sie werden individuell für den Patienten mittels eines computergestützten Verfahrens individuell ausgedruckt und alle zehn bis 14 Tage in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt ausgetauscht. In der Regel müssen die Patienten zehn bis 50 Schienen tragen, wobei die gewünschten Zahnverschiebungen circa 0,15 bis 0,25 Millimeter pro Schiene betragen. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Schienen pro Tag mindestens 22 Stunden (mit Ausnahme der Sport- und Essenszeiten) getragen werden. Pluspunkt für Erwachsene ist aber, dass sie durch ihre Transparenz im Alltag kaum auffallen und sich auch im Hinblick auf Zahnbehandlungsangst als hilfreich erweisen, da sie nicht fest auf den Zähnen montiert werden.
- Herausnehmbare Zahnspangen. Sie bestehen aus zwei mit Drähten und Schrauben versehenen Kunststoffplatten, die genau wie die Aligner über die geschoben werden. Im Gegensatz zu diesen eignen sie sich aber auch für die Behandlung von schwereren Zahnfehlstellungen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen, wie etwa der Dehnung der Oberkieferknochen, wenn der Kiefer zu eng ist.
- Festsitzende Zahnspangen. Sie bleiben im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Typen dauerhaft im Mund und setzen sich aus den auf den Zähnen aufgebrachten Brackets (Metall- oder Keramik-Ösen) und einem Drahtbogen zusammen. Dieser Drahtbogen muss regelmäßig nachgespannt oder ausgetauscht werden. Gleichzeitig kann die Konstruktion den größten Druck der drei Zahnspangen-Arten ausüben und selbst schwerwiegende Zahnfehlstellungen korrigieren.
Worauf müssen sich Patienten in puncto Kostenübernahme einstellen?
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur bei einem Behandlungsbedarfsgrad von 4 oder 5. Also lediglich bei einer schwerwiegenden Fehlstellung, die eine medizinische Behandlung notwendig werden lässt. In diesem Fall werden die Kosten für die Grundleistungen, wie die Diagnostik, die Planung, die Apparaturen und die Nachsorge, zu 80 Prozent erstattet. Die restlichen 20 Prozent müssen die Patienten selbst bezahlen. Fehlstellungen der Gruppen bis 3 hingegen – wie sie von Alignern korrigiert werden können – sind allerdings als kosmetisch-ästhetisch zu verbuchen und werden daher nicht übernommen, weil sie als nicht relevant für die Frauen- und Männergesundheit gewertet werden.
Private Krankenkassen
Im Gegensatz dazu kann die private Krankenversicherung in Österreich je nach Tarif und Anbieter die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen selbst ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit übernehmen. Die Höhe der Kostenübernahme hängt dann vom gewählten Versicherungspaket, dem Leistungsumfang und den Vertragsbedingungen ab. Die Patienten sollten sich daher vorab bei ihrer Versicherung informieren, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.
Wahl des Kieferorthopäden
Ferner kann auch die Wahl des Kieferorthopäden einen Einfluss auf die Kostenübernahme haben. Die Patienten können zwischen einem Vertragskieferorthopäden, der einen Kassenvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat, und einem Wahlkieferorthopäden, der keinen Kassenvertrag hat, wählen.
- Bei einem Vertragskieferorthopäden werden die Kosten für die Kassenleistungen direkt mit der ÖGK abgerechnet, sofern die Fehlstellung der Gruppen 4 oder 5 entspricht.
- Bei einem Wahlkieferorthopäden hingegen müssen die Patienten die Kosten für die Behandlung zunächst selbst bezahlen. Anschließend können sie eine Kostenerstattung bei der ÖGK oder ihrer privaten Krankenversicherung beantragen. Grundvoraussetzung ist, dass die Fehlstellung des Schweregrads 4 oder 5 entspricht oder die Versicherung die Behandlung abdeckt. Die Höhe der Kostenerstattung kann jedoch geringer sein als bei einem Vertragskieferorthopäden. Das liegt daran, dass die ÖGK nur die Tarife für die Kassenleistungen erstattet und die private Krankenversicherung möglicherweise eine Selbstbeteiligung oder eine Obergrenze vorsieht.
Autor: M. Graf