


Am 15.05.2026, gegen 15.30 Uhr, bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion Lienz im Zuge von Verkehrskontrollen ein Kleinkraftrad ohne Kennzeichen und Lichtmaske. Der Lenker und eine weitere Person am Sozius fuhren in östliche Richtung und hielten das Fahrzeug trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Lautsprecher des Funkstreifenfahrzeuges nicht an. Die Nachfahrt führte über mehrere Straßen, wo der Lenker mehrmals aufgefordert wurde, das Fahrzeug anzuhalten und endete in einem Waldweg, wo der Mopedlenker und sein Sozius zu Sturz kamen, da das Vorderrad des Mopeds wegrutschte. Zuvor versuchten die beiden durch riskante Fahrmanöver der Kontrolle durch die Polizei zu entgehen. Bei der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der 14-jährige österreichische Mopedlenker keinen Führerschein hat und ihm das Kleinkraftrad für eine Probefahrt überlassen wurde. Es werden mehrere Verwaltungsanzeigen an die Bezirkshauptmannschaft erstattet.



Am 9. Mai 2026 gegen 19:35 Uhr kam es in Innerhopfgarten im Defereggental zu einer Hangrutschung im Bereich von zwei Wohnhäusern. Mehrere große Steine im Durchmesser von ein bis zwei Metern sowie Geröll und Erdreich lösten sich und beschädigten eine am Fuße des Hanges stehende Holzhütte sowie ein Stüberl, das an eine Garage angrenzt, schwer. Das Haus oberhalb des betroffenen Hanges ist derzeit unbewohnt. Personen wurden nicht verletzt und die angrenzende Landesstraße (L25) war vom Ereignis nicht betroffen. Von einem Vertreter der Gemeinde und dem Baubezirksamt wurde eine Begehung durchgeführt. Eine Evakuierung von Hausbewohnern war nicht erforderlich. Ein neuerlicher Lokalaugenschein erfolgt am 10. Mai 2026.
Nachtrag 10.5.2026:
Am 10.05.2026 um 09:00 Uhr führte die Polizeiinspektion Matrei in Osttirol mit dem Vizebürgermeister und dem Hauseigentümer am Vorfallsort eine Begehung durch. Es konnten keine Veränderungen an der Hangrutschstelle festgestellt werden. Das Bezirksbauamt Lienz wurde davon in Kenntnis gesetzt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird am 11.05.2026 eine erneute Begehung durchführen, um die Lage zu konkretisieren und etwaige weitere Maßnahmen festzulegen. Derzeit konnte keine konkrete Gefahr für Anrainer und Verkehrsteilnehmer der L25 festgestellt werden. Die Schadenshöhe bleibt derzeit noch unbekannt. Durch den Vorfall wurden keine Personen verletzt.

Am Abend des 08.05.2026 führte eine Polizeistreife allgemeine Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Geschwindigkeit auf der B100 in Fahrtrichtung Lienz durch. Dabei konnte um 21:39 Uhr ein, sich dem Kontrollpunkt mit augenscheinlich weit überhöhter Geschwindigkeit näherndes Fahrzeug festgestellt werden. Eine vom Beamten mittels Lasermessgerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab dabei, nach Abzug der Toleranz, eine Geschwindigkeit von 181 km/h, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Eine Anhaltung an Ort und Stelle war lage- bzw. situationsbedingt nicht möglich, weshalb die Beamten das Blaulicht einschalteten und unverzüglich die Verfolgung des PKW mit italienischem Kennzeichen aufnahmen. Der PKW beschleunigte weiter und fuhr mit äußerster Rücksichtslosigkeit. Dabei beging er mehrere, auch für andere Verkehrsteilnehmer, gefährliche Verkehrsübertretungen (neben den Geschwindigkeitsübertretungen auch mehrmaliges Überfahren von Rotlicht). Ein, zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle, entgegenkommender Fahrradfahrer kam aufgrund des massiv rücksichtslosen und gefährlichen Fahrverhaltens zu Sturz. Ob es zu einer Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen gekommen ist, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Der PKW setzte die Fahrt jedoch weiter fort. Schließlich bog das Fahrzeug bei der OBI-Kreuzung nach rechts auf die Schillerstraße ein und versuchte dort, durch Ausschalten des Lichtes, sich in einer Hauseinfahrt zu verstecken. Da sich dem Fahrzeug keine geeignete Möglichkeit bot, konnte dieses schlussendlich angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen werden. Dabei wies sich der 18-jährige ital Stbg mit einem gültigen, italienischen Führerschein aus. Mit im Fahrzeug befanden sich 3 weiter Personen. Der Lenker wurde mit dem vorliegenden Sachverhalt konfrontiert und zeigte sich geständig zu allen Tatvorwürfen. Er habe aufgrund des wahrgenommenen Blaulichts und dem damit verbundenen Anstieg des Adrenalins nur mehr eine Flucht mit massiv rücksichtslosem und gefährlichen sowie risikoreichem Fahrverhalten als Ausweg gesehen. Ein mit dem Lenker durchgeführter Alkovortest sowie Suchtmitteltest verlief jeweils negativ. Dem Lenker wurde folglich der Führerschein vorläufig abgenommen sowie der von ihm gelenkte PKW vorläufig beschlagnahmt. Eine vorläufige Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Der Lenker wird an die zuständigen Stellen angezeigt werden.
Zeugenaufruf: Der betroffene Fahrradlenker sowie allfällig, durch das gesetzte Fluchtverhalten des PKW gefährdete Personen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Lienz unter 059133/7230 melden.
