Eine unbekannte Täterin meldete sich telefonisch bei einer 87-jährigen österreichischen Staatsbürgerin und forderte einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag, da ihre Nichte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und diese Summe als Kaution hinterlegt werden sollte, um nicht eingesperrt zu werden. Die Österreicherin wurde aufgefordert das Geld von der Bank zu holen. Da das Opfer jedoch keine Fahrgelegenheit hatte, organisierte die Täterschaft ein Taxi, welches die Frau zu ihrer Bank brachte. Nachdem die Pensionistin den Grund für die Geldbehebung angegeben hatte, meldete die Bankangestellte den Sachverhalt unverzüglich der zuständigen Polizeiinspektion. Die Polizeibeamten klärten die Pensionistin über den Sachverhalt auf. Anschließend fuhr sie ohne Geldbehebung mit dem Taxi wieder nach Hause. Zeitgleich traf dort die betreffende Nichte ein. Da die Frau über Anordnung der Anruferin den Telefonhörer nur neben dem Telefon abgelegt hatte, konnte die Täterin vermutlich das Gespräch zwischen dem Opfer und ihrer Nichte mithören und beendete das Telefonat.