Am 26. Oktober 2008, also vor 13 Jahren, trat in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention, in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Inhalte dieses Dokuments, mit dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, bei der Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigt werden. In der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist auch die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der Konvention.