Einem Kärntner wird versuchter Mord vorgeworfen. Er soll einen Freund im August 2024 auf einem Lienzer Parkplatz überfahren haben. Die Verhandlung.
Im Schwurgerichtssaal am Innsbrucker Landesgericht nahm heute, 11. Feber, ein Kärntner Platz. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Ausschlaggebend war der Besuch des Lienzer Sommerfestes im August 2024. Der Angeklagte besuchte dieses damals mit einem Freund – ebenfalls Kärntner – gemeinsam nach einem Tag im Lienzer Bikepark. Aus der Verhandlung ging hervor, dass der Angeklagte im Laufe dieses Tages wohl mehr getrunken hatte. Laut seiner eigenen Aussage waren es um die 15 große Bier und sechs „Berliner Luft“ Spirituosen gewesen. Nachsatz: „Und ein Jointl.“ Sein Kollege trank weniger: „nur“ sechs Bier. Und dieser ging auch früher heim. Das „Heim“ waren in diesem Falle die geparkten Kleinbusse der Freunde auf dem Parkplatz bei der OMV-Tankstelle in Lienz – gegenüber dem Hochstein. Und dort kam es dann später – nach Besuch des Festes – zur folgenschweren Auseinandersetzung.
Der Auslöser für den Streit dürfte banal gewesen sein. Der Angeklagte gab jedoch an, dass seinem Kollegen missfallen haben könnte, dass er sich beim Festl mit einer Dame unterhalten habe.
Was passierte dann? Der Angeklagte würgte seinen Freund – das gab er vor den Geschworenen auch zu. Von den Vorgängen danach gab es am Dienstag zwei Versionen. Eine des Angeklagten und eine des Opfers. Fest steht, dass das Opfer unter die Räder des Täters kam. Ob der Angeklagte ihn tatsächlich überfahren und morden wollte? Diese Frage versuchten Berufsrichter und Geschworene gemeinsam zu erörtern.
Kaffee in Lienz, Verhaftung in Kärnten
Fakt ist, dass der Angeklagte nach dem Vorfall das Opfer verletzt zurückließ – und in Richtung Kärnten aufbrach. Allerdings hielt er noch in Lienz an, um sich im Bus schlafen zu legen. Seinen Kollegen ließ er zurück. Erst am nächsten Tag fuhr er – nach einem Kaffee in einer Lienzer Tankstelle – weiter nach Kärnten. Dort läutete schließlich die Polizei, um ihn zu verhaften. Auffallend aus Sicht der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte hatte die Geschehnisse in den ersten Vernehmungen gegenüber der Polizei anders geschildert als vor Gericht. Das Opfer sagte am Dienstag als Zeuge aus, konnte sich jedoch an viele Details nicht mehr erinnern. Er erklärte, noch Schmerztabletten zu nehmen und psychische Schäden infolge der Tat zu haben. Das Opfer gab auch an, immer wieder unter Panikattacken zu leiden.
"Angst" vor dem Gefängnis
Ein Urteil gab es am Dienstag nicht. Ein Beweisantrag des Verteidigers Markus Abwerzger wurde von den Richtern positiv behandelt. Ein Kfz-Sachverständiger soll nun ein Gutachten liefern. Dieses könnte bei der Verhandlung im Juni 2025 dann mehr Klarheit bringen. Der Angeklagte gab an, dass er eigentlich ein „sehr hilfsbereiter, ruhiger und schüchterner“ Mensch sei. Die Richterin wollte von ihm daraufhin wissen, warum er dann seinen verletzten Freund zurückgelassen habe. „Aus Panik.“ Er hätte Angst gehabt, ins Gefängnis zu kommen. Genau das könnte aber passieren. Der Angeklagte bekennt sich teils schuldig. Und er sagte: „Ich habe die Freundschaft missbraucht.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Details zum Fall lesen Sie in der Printausgabe des Osttiroler Boten vom 13. Feber.