AK-Präsident Erwin Zangerl sieht in der Änderung einen wichtigen Schritt, um leistbare Strompreise sicherzustellen und erinnert an die besondere Verpflichtung der TIWAG gegenüber den Tirolerinnen und Tirolern. Die Änderung der Satzung sei der Schlusspunkt einer Auseinandersetzung mit der TIWAG, die sich über ein Jahr hinzog, so Zangerl.
Konkret wurde in der TIWAG-Satzung ergänzt: „Die Gesellschaft, die sich im 100 %-igen Eigentum des Landes Tirol befindet, hat als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen insbesondere für die Bevölkerung, Gemeinden und den Wirtschaftsstandort Tirol sowie auf der Grundlage eines wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren und dabei nach Maßgabe des § 70 AktG gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse bestmöglich zu wahren.“