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30. Januar 2022

Sperrstundenrege­lung und 2G-Vorschrift werden gelockert

Mit Beginn der Impfpflicht am 1. Feber enden in Österreich nach über 2 Monaten die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Und ab dem 5. Feber folgen weitere Lockerungen, wie die Bundesregierung am Samstag angekündigt hat:
Sperrstundenregelung und 2G-Vorschrift werden gelockert
Ab 12. Feber dürfen auch Ungeimpfte wieder überall einkaufen. Foto: Stangl

Ab 5. Feber:

  • Die Sperrstunde wird von 22 Uhr auf 24 Uhr verschoben
  • Bei Zusammenkünften (z.B. bei Familienfeiern in Restaurants, oder beim Sporttraining in Vereinen) sind statt bisher 25 Personen maximal 50 Personen erlaubt

Ab 12. Feber

  • Die 2G-Regel im Handel endet, Ungeimpfte dürfen wieder in alle Geschäfte und voraussichtlich auch wieder zum Friseur. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt

Ab 19. Feber

  • Für Gastronomie und Tourismus gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte dürfen mit negativem PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigentest-Zertifikat (maximal 24 Stunden alt, Selbsttests sind nicht gültig) wieder ins Gasthaus und in Hotels
  • Auch Veranstaltungen können mit 3G-Nachweis besucht werden (bis zum 19.2. gilt die 2G-Regel)

Infos zu den Lockerungen auch auf der Homepage des Landes Tirol

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter begrüßt die angekündigten Lockerungen, vor allem die Verlängerung der Sperrstunde sei eine Tiroler Forderung gewesen, betont Platter. Da sich die Infektionen mit Omikron weniger stark in Krankenhaus-Aufenthalten niederschlagen, sei das der richtige Weg, sagt Platter in einer Stellungnahme.

Die Expertenkommission GECKO geht davon aus, dass der Höhepunkt der Omikro-Welle in der ersten Feberwoche überschritten wird. 

 

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