Beantragung der Wahlkarte: mündlich oder schriftlich
Schriftlich (sowohl per Brief als auch per Email) können Wahlberechtigte bis spätestens Mittwoch, 23. Februar, eine Wahlkarte direkt bei ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Zur Bestätigung der Identität ist dem Antrag eine Kopie bzw. ein Scan eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis etc.) beizulegen. Ebenfalls bis 23. Februar können Wahlkarten zudem über die Website www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Hierfür benötigt wird entweder eine Handysignatur oder der Scan eines amtlichen Lichtbildausweises.
Persönlich (mündlich) kann man die Wahlkarte unter Vorzeigen eines Lichtbildausweises bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde beantragen und abholen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.
Abgabe bei Gemeinde oder im Wahllokal
Die unterschriebene Wahlkarte samt den Stimmzetteln kann man per Post oder persönlich an die zuständige Gemeinde übermitteln. Diese muss spätestens bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr bei der Gemeinde eingelangt sein. Ansonsten kann man die Wahlkarte auch am Wahltag im eigenen Wahllokal abgeben.
Weitere Informationen zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am kommenden Sonntag finden auch auf der Homepage des Landes Tirol
Die wahlwerbenden Listen sind auf den Amtstafeln (digital und analog) der Gemeinden kundgemacht. Weitere Infos auch unter wahlen.tirol.gv.at