Maskenpflicht bleibt in den Bereichen der Grundversorgung
Weiterhin FFP2-Maskenpflicht besteht u.a. im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Drogerien, Banken, Postämtern, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in Taxis).
Auch in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen muss weiterhin FFP2-Maske getragen werden. In diesen sensiblen Bereichen gilt auch weiterhin die 3G-Regel für BesucherInnen und MitarbeiterInnen.
Lockerungen bei Veranstaltungen
Ein Präventionskonzept mit einem Präventionsbeauftragen braucht es erst für Veranstaltungen ab 500 Personen. Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben.
Grüner Pass gilt nach Booster-Impfung ein Jahr:
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums