FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maske bleibt weiterhin unsere Begleitung. Diese muss in allen geschlossenen Räumen und im Bus, in der Bahn und im Taxi getragen werden. Geimpfte und Genesene dürfen ab Montag wieder in den Handel und zu den körpernahen Dienstleistern, zB zum Frisör, gehen. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Kein Après-Ski
Nachtbars und Après-Ski-Lokale bleiben zu, für die anderen Lokale gilt: Sperrstunde ab 23 Uhr. Hotels dürfen auch ab Montag aufsperren – mit 2G-Regel und FFP2-Pflicht. 25 Personen dürfen drinnen sein, draußen höchstens 300. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesenen Plätzen dürfen mit maximal 25 Personen stattfinden, sonst sind bis zu 2.000 Besucher zugelassen. Keine Maske braucht man beim Training in Sportstätten. Dort ist auch der Mindestabstand nicht nötig. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.