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01. Februar 2024

Fix: Sillianer Faschingsumzug wieder über die B 100!

Rante Putante: Die traditionelle Route - über die B 100 - feiert beim Sillianer Faschingsumzug 2024 ein Comeback. Nachdem die Narrengilde im vergangenen Jahr keine entsprechende Verkehrsbewilligung von der zuständigen Behörde erhalten hatte, führte der Umzug über die Gemeindestraße auf den Marktplatz. Heuer können die Sillianer den Umzug am Faschingsdienstag wieder in gewohnter Manier abhalten.
Fix: Sillianer Faschingsumzug wieder über die B 100!
Im Vorjahr ging es über das Ortszentrum auf den Marktplatz. Heuer feiert die alte Route ein Comeback. Foto: Michael Egger

Die Veranstalter der Narrengilde Sillian erhielten heute Donnerstag, 1. Februar, eine entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lienz. Seitens des Landes Tirol hat man folgende Pressemitteilung dazu veröffentlicht: 

"Wir dürfen vonseiten des Landes darüber informieren, dass mit heute, Donnerstag, die behördliche Genehmigung für den Faschingsumzug in Sillian vorliegt. Dieser gingen konstruktive Gespräche zwischen der Behörde sowie dem BBA Lienz mit den VeranstalterInnen sowie allen Beteiligten voraus, in welchen man sich unter Berücksichtigung der eingebrachten Anliegen vonseiten aller Parteien auf folgende Vorgehensweise einigte: Der Faschingsumzug wird am 13. Februar 2024 stattfinden. Das von den OrganisatorInnen vorgelegte und im Zuge der mündlichen Verhandlung bestätigte verkehrs- und sicherheitstechnische Konzept sieht vor, dass die B 100 Drautalstraße für die Dauer von rund einer Stunde für den Umzug gesperrt wird. Anschließend kann der Umzug im Bereich der Gemeindestraße seinen Ausklang finden. Im Konzept wurden vonseiten der VeranstalterInnen alle wesentliche Punkte wie Abstellort der LKW samt Schneeräumung und Streuung, Ordnerdienst, Schneeräumung und Streuung der Umleitungsstrecke sowie Erreichbarkeiten, Darlegung der Sicherheit der ZuschauerInnen nach Abschluss der Veranstaltung sowie Umfang des genauen Veranstaltungsbereiches auf Gemeindestraßen im Hinblick auf die Bestimmungen im Kraftfahrzeuggesetz nachvollziehbar dargelegt. Zudem wurden im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 26. Jänner 2024 die involvierten Gemeinden, Interessensvertretungen und auch Blaulichtorganisationen inkl. der in Südtirol angrenzenden Gemeinde gehört und etwaige Herausforderungen besprochen sowie offene Fragen erörtert und beantwortet. Die Zusammenarbeit wird vonseiten der Behörde als vorbildhaft und konstruktiv hervorgehoben."