Der Abschussbescheid hätte bis Freitag. 30. September gegolten.
Weiterer Vorstoß auf europäischer Ebene
Von Tirol aus werden nun Fragen zur Rechtsauslegung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) herangetragen, heißt es in einer Aussendung des Landes Tirol. Demnach ist das Landesverwaltungsgericht einem Ersuchen der Behörde gefolgt und lege dem EuGH mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wölfen zur einer sogenannten Vorabe-Entscheidung vor. Nach der Forderung von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, die über 30 Jahre alte FFH-Richtlinie zu überarbeiten und den dort verankerten strengen Schutz für die nicht mehr vom Aussterben bedrohte Tierart Wolf zu senken, sei das ein weiterer Vorstoß direkt auf europäischer Ebene.
Eine Entscheidung des EuGH kann bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin will man weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten für die Almwirtschaft ausschöpfen, betont LHstv. Josef Geisler.