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26. Oktober 2022

3-G-Regel auch weiterhin im Lienzer Krankenhaus

Mit Anfang dieser Woche trat die 3. Novelle der 2. Covid-19-
3-G-Regel auch weiterhin im Lienzer Krankenhaus
Weiterhin Zutrittskontrollen auch im BKH Lienz, Archivbild: Radio Osttirol

Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Nach dieser Verordnung sind die Krankenhäuser in Österreich weiterhin verpflichtet, die 3-G-Regel für das Betreten von Krankenhäusern für PatientInnen und BesucherInnen aufrecht zu erhalten.

Dies bedeutet, dass diese einen 3-G-Nachweis führen müssen, bis auf folgende Ausnahmen:

 Medizinische Notfälle

 Die Begleitung minderjähriger PatientInnen

 Die Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen

 Begleitperson im Fall einer Entbindung

 Besuche von palliativ betreuten oder sterbenden PatientInnen

 Besuche bei kritischen Lebensereignissen

 Besuche von intensivpflichtigen PatientInnen

Wer nicht mehr über einen gültigen Grünen Pass verfügt, muss demnach im Regelfall vorlegen:

 einen Antigen-Test, der von einer anerkannten Stelle durchgeführt wurde, welcher nicht älter als 24 Stunden ist oder

 einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder

 ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf oder

 einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-Cov-2 oder

 eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

Weiterhin gilt auch für alle die FFP2-Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume, macht das BKH Lienz in einer Aussendung aufmerksam.