Es klingt verrückt, aber österreichische Marillenmarmelade aus gewerblicher Produktion durfte bisher nicht Marmelade heißen, sondern Konfitüre.Schuld waren die Briten, die in der Europäischen Union ihre Bezeichnung „marmelade“ ausschließlich für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten beansprucht hatten.
Seit dem Brexit ist das Thema eigentlich Geschichte, aber erst vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit den Mitgliedstaaten diese Einschränkung zurückgenommen.
Michaela Hysek-Unterweger, Geschäftsführerin der Tiroler Früchteküche, wird ihre Marmeladen auch in Zukunft als Konfitüren in Deutschland vermarkten. Aber Achtung: was sich wie nennen darf, kommt immer noch auf das Verhältnis von Früchten zum Zuckergehalt an. So werden auch in Zukunft Produkte mit hohem Fruchtanteil als Fruchtaufstriche angeboten. „Es lohnt sich also, genau auf die Etiketten zu schauen“, empfiehlt Unterweger.