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11. Oktober 2022

StVO-Novelle: mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger

Seit dem 1. Oktober gilt die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung. Diese bringt u.a. mehr Rechte für Radfahrer und soll auch für mehr Sicherheit für Fußgänger und Kinder sorgen.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Autofahrer müssen beim Überholen einen fixen Abstand zur Radfahrern und Scooter-Fahrern halten, Radfahrer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch nebeneinander fahren.

Rechtsabbiegen bei ROT

An Ampelkreuzungen dürfen Radler auch bei Rot rechts abbiegen bzw. die Kreuzung geradeaus queren, wenn es dafür eine entsprechende Beschilderung mit grünen Pfeilen für die Radfahrer gibt.

Gehsteige gehören ausschließlich den Fußgängern

Weder Radfahrer noch E-Scooter-Fahrer dürfen Gehsteige befahren. Autos und LKW dürfen Gehsteige und Radwege beim Parken nicht verstellen.

Alle Infos zu den wichtigsten Neuerungen in der StVO finden Sie HIER

 

Karin Stangl hat für Radio Osttirol mit der Juristin Anja Schöpf gesprochen, sie leitet die Rechtsabteilung beim ÖAMTC Tirol und macht auch auf mögliche Konflikte aufmerksam, die durch die neuen Regeln entstehen könnten:

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StVO-Novelle: mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
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StVO-Novelle: mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Radfahrer haben nicht nur auf Radwegen künftig mehr Rechte. Foto: Knorr