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31. Oktober 2019

In der Gastronomie gilt das Rauchverbot

Ab 1. November tritt das Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie in Kraft. Dieses untersagt es, in Lokalen oder Gasthäusern zu rauchen. Das Genießen einer Zigarette ist somit nur noch im Freien möglich. Die Meinung zum neuen Gesetz geht bei den Gastronomen auseinander und kommt nicht bei allen gut an. Die Lokalbesitzer müssen deshalb für ihre rauchenden Gäste ein neues Plätzchen finden.

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In der Gastronomie gilt das Rauchverbot
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In der Gastronomie gilt das Rauchverbot
Roman Kraler hat auf seiner Terrasse ein „Raucherfassl“ aufgestellt, Foto: Oberbichler
 

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