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11. Juli 2024

Europäischer Gerichtshof bestätigt Abschussverbot

Die Wolfsjagd bleibt verboten, das hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden. Eine Ausnahme für Abschüsse sei nur möglich, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, und das sei in Österreich nicht gegeben.

Landesverwaltungsgericht hat Entscheidung EuGH befasst

Das Tiroler Landesverwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof damit befasst. Nachdem die Tiroler Landesregierung vor 2 Jahren erstmals einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hat, hatten Tierschutzorganisationen Beschwerde eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht hat den Fall an den EuGH weitergespielt und um eine Auslegung nach EU-Recht ersucht.

Abschüsse für WWF rechtwidrig

Hier stellt der EuGH klar, dass bei streng geschützten Arten wie dem Wolf, Abschüsse rechtswidrig sind. Es müssen vorher alle anderen Mittel, wie Herdenschutz, ausgeschöpt sein. Ein Abschuss dürfe nur das letzte Mittel sein, zitiert Christian Pichler vom WWF das EuGH-Urteil. Auch wirtschaftliche Schäden – z.B. für die Almwirtschaft – lässt der EuGH als Argument für eine Ausnahme nicht gelten, bzw. nur dann wenn diese Schäden einem konkreten Tier zuschreiben kann. Für den WWF ist klar, dass damit die meisten Abschüsse in Österreich gegen EU-Recht verstoßen.

LHStv. Josef Geisler: „EuGH Urteil hat für Tirol keine Auswirkung“

Die Tiroler Landesregierung sieht das anders. Es wird weiterhin Abschuss-Verordnungen geben. Das EuGH-Urteil beziehe sich auf die veraltete Vorgangsweise per Bescheid, betont Geisler. Die Entscheidung des EUGH habe keine unmittelbaren Auswirkungen, bringe aber auch keine Erleichterungen, erklärt LHStv. Josef Geisler im Interview mit Radio Osttirol:

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Wolf/Symbolbild: Foto: Ralph Frank