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KURZ NOTIERT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
JÄNNER/FEBER 2019
41
„Es heißt, wer sich nach
dem Fünferläuten noch im
Wald herumtreibt, der wird
über den Bergkamm in den
Tod getrieben. Dann wird das
dreckige Revier wieder mit
Blut getränkt.“
Jakob hält nichts von solchem
Aberglauben. Und doch: Alles
wirkt düster und bedrohlich,
das Dorf, die Menschen, der
gesamte Talboden. Martin
Salcher, der Autor der Erzäh-
lung „Das klamme Tal“, wuchs
im Osttiroler Teil des Puster-
tals auf. In seiner Kindheit
bekam er viele Mythen und
Sagen erzählt, aus denen nun
diese Erzählung entstand.
Seiner Heimat Osttirol ist Sal-
cher nach wie vor sehr ver-
bunden, obwohl er seit vielen
Jahren in Kufstein lebt und
auch Autor und Mitautor
mehrerer juristischer Sach-
bücher ist. Nun wagte er sich
in ein anderes Genre und es
gelang ihm, Erinnerungen in
einer Form zu erzählen, die
das Mystische der Bergwelt
seiner Heimat in Erscheinung
treten lassen.
Das Buch erschien im Verlag
„Sterndruck“ und
ist um
14,90 € erhältlich.
Nach dem großen Premierenerfolg des „Süd-Osttiroler Blasor-
chesters 40+“ vor vier Jahren wurde die Zusammenarbeit der
drei Osttiroler Musikbezirke mit dem Bezirk Bruneckweiter in-
tensiviert und so die zweite Auflage des grenzüberschreitenden
Blasorchesterprojektes realisiert. Das zahlreiche Süd- und Ost-
tiroler Publikum bei den Konzerten am 26. Dezember in Toblach
(Bild) und am 29. Dezember in Matrei in Osttirol war begeistert.
An die 75 Musikanten im Alter ab 40 Jahren aus dem Südtiroler
Musikbezirk Bruneck und den Osttiroler Musikbezirken Lienzer
Talboden, Iseltal und Pustertal-Oberland probten seit Ende
Oktober mit den Dirigenten Sigisbert Mutschlechner (Olang) und
Martin Gratz (Kals a. G.).
Foto: Ulrike Rehmann
Musik über
die Grenzen
„Das klamme Tal“
Auto mit ausländischem
Kennzeichen
In Italien wohnhafte Personen dürfen ab sofort
nicht mehr Fahrzeuge mit ausländischen Kfz-
Kennzeichen lenken.
Aufgrund der vielen Perso-
nen, die obwohl in Italien an-
sässig, ihre Fahrzeuge imAus-
land registrierten oder auf den
Namen eines dort wohnhaften
Verwandten anmeldeten, greift
der Staat nun zu drastischen
Maßnahmen: Am 4. Dezember
wurde der Artikel 93 der Stra-
ßenverkehrsordnung (St.V.O.)
geändert. Er verbietet es Per-
sonen, die seit mehr als 60
Tagen in Italien ansässig sind,
Fahrzeuge mit ausländischem
Kfz-Kennzeichen zu lenken.
Die Strafen sind drastisch.
Neben einer Geldstrafe von
498,40 € bis 2.848,00 € ist
auch die Beschlagnahmung
des Fahrzeuges vorgesehen.
Wer dann nicht innerhalb von
180 Tagen das Fahrzeug in Ita-
lien registrieren lässt oder die
Ausfuhr ins Ausland beantragt,
verliert das Eigentum am Fahr-
zeug endgültig. Wer trotzdem
mit dem beschlagnahmten
Fahrzeug fährt, zahlt eine wei-
tere Strafe von 1.988 € bis
7.953 €, sein Führerschein
wird widerrufen und das Fahr-
zeug wird sofort enteignet.
Wenige Ausnahmen
• Die Nutzung von Firmen-
fahrzeugen von in Italien
wohnhaften Angestellten oder
Mitarbeiter einer Firma, die
den Firmensitz ausschließlich
im Ausland hat, ohne Zweig-
stelle in Italien. Zudem muss
der Lenker immer ein Doku-
ment mitführen, welches das
Arbeitsverhältnis und die Zur-
Verfügung-Stellung des Fahr-
zeuges bestätigt.
• Fahrzeugleasing und Fahr-
zeugmiete im Ausland sind
weiterhin erlaubt, sofern der
Lenker den Vertrag mitführt
oder ein anderes Dokument,
aus dem das Leasing- bzw.
Mietverhältnis sowie die Dauer
des Vertrages hervorgeht. Dies
gilt allerdings nur dann, wenn
die Leasing- oder Vermie-
tungsfirma den Firmensitz aus-
schließlich im Ausland hat,
ohne Zweigstelle in Italien.
Somit ist es durch dieses
neue Gesetz auch verboten,
Fahrzeuge von ausländischen
Verwandten und Freunden zu
lenken, wenn man selbst den
Wohnsitz seit über 60 Tagen in
Italien hat.