Virgen
Aktiv
Bürgerservice
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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Das Bauamt informiert
Neues Tiroler Raumord-
nungsgesetz 2016
Seit 1. Oktober 2016 gilt für Tirol ein
neues Raumordnungsgesetz. Es wurden
zum Großteil die Bestimmungen des alten
Gesetzes übernommen. Änderungen hat
es z. B. bei der Beurteilung von Freizeit-
wohnsitzen, Bienenhäusern etc. ergeben.
Änderungen in der Tiroler
Bauordnung
Seit 1. Oktober gibt es Änderungen in der
Tiroler Bauordnung. Dabei wurden einige
Verschärfungen und wenige Erleichterun-
gen eingeführt (Solaranlagen als freiste-
hende Anlagen sind im Abstandsbereich
nicht mehr möglich, Verschärfung bei so-
genannten untergeordneten Bauteilen wie
Balkonen etc., Terrassenüberdachungen
im Abstandsbereich wurden ermöglicht).
Elektronischer
Flächenwidmungsplan
Seit 1. Oktober 2016 gilt für die Ge-
meinde Virgen der sogenannte elektro-
nische Flächenwidmungsplan in einer
internetgestützten digitalen Form. Für
die Gemeinde bedeutet das, dass Wid-
mungsänderungen nicht mehr kurzfris-
tig angegangen werden können, sondern
dass es eine Vorlaufzeit braucht, um alle
Gutachten einzuholen und via Internet-
system zu verarbeiten. Wir bitten daher,
frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt
aufzunehmen und insbesondere auch im
Vorfeld von Grundstücksänderungen
und Bau-Überlegungen zu schauen, ob
es eine Widmungsänderung brauchen
könnte (z. B. einheitliche Widmung von
Bauplätzen).
Widmung von
Freizeitwohnsitzen
Der Gemeinderat hat sich bei der Beur-
teilung für Anträge auf Widmung eines
Freizeitwohnsitzes eine Entscheidungshilfe
gegeben, in der ua festgelegt ist, dass vom
Widmungswerber ein Mehrwert für die
Gemeinde darzustellen ist. Grundsätzlich
bleibt es aber dabei, dass jeder Fall geson-
dert vom Gemeinderat geprüft wird.
Energieberatung
(Energie-Service-Osttirol)
Alle interessierten Osttirolerinnen und
Osttiroler haben die Möglichkeit, sich
einmal imMonat gratis von einem Ener-
gieberater der Energie Tirol in einem
persönlichen Gespräch beraten zu lassen
(Kurzberatung). Der Energieberater ant-
wortet im Büro des Regionsmanagement
Osttirol, Amlacher Straße 12, 9900
Lienz, gerne auf die vielfältigen Fragen
im Bereich „Energie“, zu welchem Sa-
nierungsvorhaben (Dämmungen, Fens-
tertausch, Änderungen des Heizsystems
etc.) genauso zählen wie die Information
über Energieförderungen, Möglichkeiten
des Energiesparens, Fragen zum Ener-
gieausweis oder zu innovativen Systemen
der Wärme- oder Stromgewinnung bei
einem Neubau und vieles mehr.
Restlicher Termin für 2016: 2. Dezem-
ber. Anmeldungen bitte an Energie Tirol:
https://www.energie-tirol.at/beratungs-stellen/
bzw. per Tel. 0512-589913. Es
sind auch kostenpflichtige Beratungen
vor Ort möglich.
Bauherrenberatungs-
Förderung der Gemeinde
Für Bauleute, die beabsichtigen, in der
Gemeinde Virgen ein Wohnhaus (Ein-
oder Mehrfamilienwohnhaus mit maxi-
mal fünf Wohneinheiten) zu errichten,
gewährt die Gemeinde Virgen seit 1.
März 2016 eine Beratungsförderung.
Nähere Informationen dazu gibt es im
Gemeindeamt oder auf der Gemeinde-
Homepage
www.virgen.at.
Gartenhäuser –
rechtliche Betrachtung
Gartenhäuschen, wenn sie nur als Ab-
stellraum dienen, maximal 10 m
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Grundfläche aufweisen, maximal 2,80 m
hoch und von drei Seiten zugänglich
sind, können ohne Bauanzeige oder Bau-
bewilligung errichtet werden. Im Falle
einer Anzeige oder anlässlich eines ande-
ren Bauvorhabens kann es aber passieren,
dass die Baubehörde nachträglich prüfen
muss, ob das Gartenhäuschen alle Vor-
schriften einhält, die Bauordnung und
Raumordnung verlangen (kein Versper-
ren von Sichtweiten bei Ausfahrten,
Übereinstimmung mit Bebauungsplan,
allenfalls notwendige Zustimmung des
Nachbarn …). Für Gartenhäuschen ist
jedenfalls der gesetzliche Erschließungs-
beitrag zu bezahlen. Bitte die Daten für
die Vorschreibung des Beitrages nach
Aufstellung des Gartenhauses der Ge-
meinde Virgen bekannt geben
Gewerbliche
Feuerbeschau 2017
Im kommenden Jahr findet in Virgen
entsprechend dem 5-Jahres-Rhythmus
wieder eine gewerbliche Feuerbeschau
statt. Von einer Kommission werden
dabei (1) Gebäude, die öffentlichen Zwe-
Der nächste Beratungstermin:
2. Dezember 2016