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SerIe STeueroMBuNDSDIeNST:
exPerTeN-TIPP DeS STeueroMBuDSMANNeS
Das BMf hat einen Steuerombuds-
dienst eingerichtet, der mit umfassen-
dem Service für die großen oder
kleinen steuerlichen fragen zur Ver-
fügung steht. In der aktuellen Serie
beantwortet Steuerombudsmann
Mag. Alfred faller fragen zu Steuer-
angelegenheiten.
•
Frau Muster hat zwei Dienstverhält-
nisse gleichzeitig. Mit dem Steuer-
bescheid kommt nun eine Nach-
zahlung, mit der sie nicht gerechnet
hat. Warum ist das so?
Der Grund dafür liegt in der Lohnverrechnung
der einzelnen Dienstverhältnisse. Jede für sich
berücksichtigt die steuerfreie Grenze von
11.000 € sowie die untere Progressionsstufe.
Diese stehen aber pro Person und Jahr nur
einmal zu. In der Veranlagung werden nun
die Einkünfte zusammengezogen und die
Steuer neu berechnet. Die während des Jah-
res womöglich zu geringe Lohnsteuer wird
mit der Nachzahlung korrigiert. Daher
empfiehlt es sich, entweder bereits während
des Jahres etwas beiseite zu legen oder das
Finanzamt zeitgerecht zu informieren, damit
quartalsweise Vorauszahlungen festgelegt
werden können.
•
Die Mutter zahlt für ihre schulpflichti-
gen Kinder eine freiwillige Kranken-
versicherung. Darf sie die Ausgabe in
ihrer Erklärung geltend machen, ob-
wohl die Versicherung nicht für sie ist?
Grundsätzlich darf nur derjenige die Ausgabe
in der Steuererklärung ansetzen, der zur Zah-
lung verpflichtet ist und diese auch tatsächlich
bezahlt. Dennoch gibt es hier einige Ausnah-
men: Die Beiträge zu bestimmten freiwilligen
Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraum-
schaffung/-sanierung und Kirchenbeiträge kön-
nen auch geltend gemacht werden, wenn diese
für den „begünstigten Personenkreis“ bezahlt
werden. Dazu zählen – nicht dauernd getrennt
lebende – (Ehe-)partner und Kinder (soweit für
diese mindestens sechs Monate die Familienbei-
hilfe gewährt wird). Das bedeutet, die Mutter
kann in ihrer Steuererklärung die Versicherungs-
prämie ihrer Kinder geltend machen.
Mehr dazu finden Sie im Steuerbuch 2014.
Tipps zur ArbeitnehmerInnenveranlagung
2013 für Lohnsteuerzahler/innen auf den Sei-
ten 54f, 57 und 93f.
leSeN uND SchreIBeN
ist nicht für jeden eine
Selbstverständlichkeit.
Seit Veröffentlichung der
OEcD-Studie PIAAc
(„PISA für Erwachsene“)
ist bekannt, dass in
österreich rund eine
Million Menschen nicht
über jene schriftsprach-
lichen Kenntnisse ver-
fügen, die in ihrem
Lebensumfeld – privat
oder beruflich – vorausgesetzt werden.
Dabei handelt es sich nicht nur um Migranten.
Es sind Menschen aus unserer Nachbarschaft,
die täglich darum bemüht sind, ihre Defizite
zu verstecken und deshalb jede Situation ver-
meiden, in der sie etwas schreiben müssten.
Neben der ständigen Angst entdeckt zu
werden, sind Ausgrenzung vom gesellschaft-
lichen Leben, ein hohes Arbeitslosigkeits-
risiko, erhöhte Armutsgefährdung, Ausschluss
von Weiterbildung und dadurch fehlende
Entwicklungschancen die Folgen.
Mittlerweile gibt es ein
gut ausgebautes Kursan-
gebot in ganz österreich,
das allen Kurssuchenden
kostenfrei zur Verfügung
steht. Damit alle Men-
schen, die das wollen,
dieses Angebot in An-
spruch nehmen können,
müssen sie oder vermit-
telnde Personen im Um-
feld aber auch darüber
Bescheid wissen. Weitersagen ist erlaubt!
☺
Das kostenlos erreichbare
Alfatelefon Öster-
reich 0800-244800
ist eine überregionale
und überinstitutionale Beratungsstelle, wo alle
Informationen über Kursangebote zusammen-
laufen. Geschulte BeraterInnen geben dort über
das am besten passende Kursangebot Auskunft
und beantworten alle Fragen, die das Thema
Basisbildung und Alphabetisierung betreffen.
Weitere Informationen finden Sie auf:
www.basisbildung-alphabetisierung.at www.facebook.com/basisbildung