Mit 21. März erließ die Bezirkshauptmannschaft Hermagor ein Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich, das heißt auf angrenzenden Flächen. Auch das Rauchen ist in diesen Bereichen zu unterlassen. Ein Zuwiderhandeln kann laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro geahndet werden, informiert die BH Hermagor.