Der Ausschuss der Berner Konvention entschied sich den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf nur mehr „geschützt“ zurückzustufen.
Das bedeutet, dass in weiten Teilen Europas das Wolfsmanagement künftig einfacher wird. Agrar- und Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber spricht von einem Paradigmenwechsel EU-weit. Für den hohen Schutzstatus gebe es in Kärnten schon lange keine Begründung mehr. Ein Umdenken im Umgang mit dem Raubtier habe begonnen, einen ersten wichtigen Schritt für die längst fällige Absenkung des Schutzstatus habe der Ausschuss der Berner Konvention nun getan. Eine verbindliche EU-weite Lösung ist noch ausständig, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) muss noch dementsprechend angepasst werden.
Landwirtschaftskammer positiv
Positive Reaktionen gab es von Seiten der Landwirtschaftskammer. „Wir haben uns viele Jahre vehement für eine Absenkung des Schutzstatus eingesetzt. Jetzt endlich hat der Hausverstand über die Ideologie gesiegt“, reagiert LK-Präsident Siegfried Huber. Kärnten beschritt mit der Kärntner Wolfsverordnung bereits einen Sonderweg. Seit 2022 mussten über 500 Mal Risikowölfe aus dem Siedlungsgebiet vergrämt werden. 161 Entnahmemöglichkeiten gab es seit Inkrafttreten der ersten Kärntner Wolfsverordnung, 16 Mal wurde ein Problemwolf (nach der Wolfsverordnung) entnommen. „Entgegen der Behauptung von so manchem selbsternannten Wolfsexperten hat sich in Kärnten in den letzten drei Jahren gezeigt, dass eine Bejagung die Anzahl von Nutztierrissen wesentlich verringert hat, obwohl die Anzahl der Wolfsnachweise im gleichen Zeitraum sogar gestiegen ist“, bestätigte auch Almwirtschafts-Obmann Josef Obweger.
Aufweichung der FFH-Richtlinie
Im Vorfeld der Entscheidung forderte der Naturschutzbund die Länder auf, sich gegen eine Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention auszusprechen. Der WWF teilte mit, die Absenkung des Schutzstatus sei nicht wissenschaftlich gedeckt. Eine potenzielle Änderung der Konvention mache den Weg frei für eine Aufweichung der gesamten FFH-Richtlinie, die einen breiten und gutgeheißenen Artenschutz beinhaltet.