„Alles neu macht der Mai“ gilt heuer auch für die Straßenverkehrsordnung. Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt etliche Änderungen: Ab 1. Mai 2026 gelten neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes, erlaubt sind ab diesem Zeitpunkt auch automatisierte Zufahrtskontrollen in Fahrverbots- und verkehrsberuhigten Zonen.
Der ÖAMTC informiert über die wichtigsten Änderungen und was Verkehrsteilnehmer ab sofort beachten müssen. So werden mit 1. Mai E-Scooter offiziell zum Fahrzeug erklärt. Sie müssen dann folgende Ausstattungen haben: eine Bremse, Hupe/Klingel, zwei weiße Rückstrahler/-folien nach vorne, zwei rote Rückstrahler/-folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler/-folien zur Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf auch blinken. Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker wird auf 0,5 gesenkt. Unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht. Auch für E-Bikes tritt mit 1. Mai eine erweiterte Helmpflicht in Kraft – sie gilt für Lenker bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Kamerakontrollen werden erlaubt
Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen werden künftig erlaubt sein. Kameras sollen mehrspurige Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubt in solche Zonen einfahren. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht etwa Passanten, Rad- oder Motorradfahrende gefilmt oder aufgenommen werden.
Änderungen für E-Mopeds ab Oktober
Die größte Systemänderung betrifft sogenannte E-Mopeds: Ab 1. Oktober stuft die Novelle diese Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge ein. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden.