Auf Grundlage der Maßnahmen und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Virus blieben die ASZ bisher geschlossen. „Die schrittweise Öffnung der ASZ nach Ostern erfolgt jedoch unter Einhaltung strenger Rahmenbedingungen, um die Ausbreitung von COVID 19 weiterhin zu verhindern. Die vorgegebenen Verhaltensregeln sind daher zwingend einzuhalten“, appelliert Schaar.
Eine Anlieferung von Abfällen und Altstoffen ist nur bis 2 m³ gestattet. Zudem sind diese entsprechend vor zu sortieren, sodass eine zügige Abwicklung vor Ort gewährleistet ist. Durch eine sogenannte „Blockabfertigung“ soll die kontrollierte Einfahrt zu den ASZ sichergestellt werden. Maximal fünf Fahrzeuge dürfen sich gleichzeitig am Gelände befinden, maximal zwei Personen pro PKW aussteigen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend, eine eigene Maske ist daher mitzubringen und zu verwenden. Es gilt wie überall derzeit den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. LPD