Mit einem neuen Landesgesetzt ist nun die einfachere Bejagung von Schadwölfen möglich. In Greifenburg wurde das neue Gesetz kürzlich offiziell vorgestellt.
Auf Grund der Witterung beginnt der Almauftrieb in Kärnten früher als sonst. In den nächsten Wochen werden die Kärntner Almbauern tausende Kühe, Kälber, Pferde, Schafe und Ziegen auf die heimischen Almen bringen. Zum Schutz dieser Weidetiere hat die Kärntner Landesregierung auf Initiative von Agrarreferent LH-Stv. Martin Gruber rechtzeitig vor Beginn der Almsaison ein Alm- und Weideschutzgesetz verabschiedet, das eine einfachere Bejagung von Schadwölfen ermöglicht. Das Gesetz, aber auch eine Almschutzgebietsverordnung sowie eine neue Risikowolfsverordnung sind am 15. Mai in Kraft getreten. „Ein Paket, mit dem ich die Alm- und Landwirtschaft schützen sowie unterstützen will, und mit dem wir in Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit dem Raubtier Wolf beschreiten“, betont Gruber. Statt wie bisher bei Schadwölfen warten zu müssen, bis eine bestimmte Anzahl an Nutztieren getötet worden war, um einschreiten zu können, wird nun ab dem ersten Angriff auf eine Herde ein Wolfsabschuss möglich. „In 1837 Kärntner Almgebieten hören wir somit ab sofort damit auf, tote Tiere zu zählen, bevor wir eingreifen können“, führt Gruber aus. Denn genau so viele wurden mittels Verordnung zu Schutzgebieten erhoben, weil dort, basierend auf einer fachlichen Überprüfung, Herdenschutzmaßnahmen nicht durchführbar sind. „Nahezu alle bewirtschafteten Almen in Kärnten sind somit von der neuen Regelung erfasst“, so Gruber.
Für Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber ist das neue Alm- und Weideschutzgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Herdenschutz auf Almen funktioniert nicht. Deshalb braucht es eine effektive Bejagung von Schadwölfen und genau das wird mit diesem Gesetz möglich. Ich bedanke mich beim zuständigen Agrarreferenten, dem gesamten Regierungskollegium und dem Kärntner Landtag für den einstimmigen Beschluss des Gesetzes. Damit zeigt die Kärntner Landespolitik, dass sie geschlossen hinter den Almbauern steht“, erklärt Huber, der darauf hinweist, dass die Almwirtschaft in Kärnten eine außerordentlich große Rolle spielt. Rund 16 Prozent der Landesfläche sind Almen und mehr als 3.600 Bäuerinnen und Bauern treiben jährlich Tiere auf eine heimische Alm.
Für Ing. Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, hat bereits die Umsetzung der Kärntner Wolfsverordnung im letzten Almsommer bewiesen, dass eine gezielte Regulierung von Wölfen erfolgversprechend ist. Die Nutztierrisse konnten gegenüber dem Jahr 2022 auf ein Drittel reduziert werden - und das obwohl insgesamt mehr Wölfe in Kärnten genetisch nachgewiesen wurden. Dennoch ist der Almauftrieb von Schafen in unserem Bundesland innerhalb eines Jahres um ca. 2.300 Stück zurückgegangen, insbesondere auf Almen mit mehrfacher Wolfspräsenz. Für Obweger ist es daher umso wichtiger, dass mit dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz nunmehr eine wesentlich raschere und praxistauglichere Vorgangsweise bei Angriffen auf Nutztiere ermöglicht wird. „Kärnten nimmt damit bundesweit eine vielbeachtete Vorreiterrolle ein, die durch die enge und parteiübergreifende Zusammenarbeit von Land Kärnten, Landwirtschaftskammer, Almwirtschaftsverein und Kärntner Jägerschaft in der Form ermöglicht wird“, streicht Obweger hervor.
Für die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes braucht es wie bereits bisher auch die volle Unterstützung der Kärntner Jägerinnen und Jäger. Landesjägermeister-Stellvertreter Ing. Stefan Kulterer steht für die ordnungsgemäße Durchführung der Neuerungen: „Mit dem Aktivwerden der Jägerschaft im Sinne des Alm- und Weideschutzgesetzes erhalten die Almbauern die notwendige Unterstützung beim Schutz ihrer Weidetiere. Was unsere Landespolitik durch ihren Weitblick ermöglicht, trifft auf Verstärkung durch die Jägerinnen und Jäger in Kärnten. Ziel für alle Beteiligten muss dennoch die ganzjährige Bejagung bleiben, um dem Wolf die notwendige Scheu vor Menschen und Nutztier zu geben.“