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01. August 2020

Maskenpflicht im Bezirk Spittal erweitert

BH Spittal erlässt zwei neue Verordnungen, beide gelten ab 1. August 2020. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstand von einem Meter im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und Kaiser-Franz-Josefs-Höhe wird vorgeschrieben. Auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Maskenpflicht im Bezirk Spittal erweitert
Unterm Großglockner und in Gmünd muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

So wird seitens der Bezirkshauptmannschaft das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr an folgenden Orten: Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor, Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte, Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum sowie der Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie sämtlicher befestigter Wege, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße/Gletscherstraße. Zudem ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten.

Kunsthandwerksma­rkt

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist durch eine zweite Verordnung auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August) verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten.

Ab 6 Jahren

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in beiden Verordnungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.

 

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